Mittwoch, 5. Oktober 2011

Öffentliche Korrektur

Ein Blick heute morgen in die lokalen Zeitungen zeigte mir, dass eine von mir zumindest verfasste und veranlasste "Gegendarstellung" erschienen ist. Das ist schon das zweite Mal in diesem Jahr, dass ich eine in Angriff nehmen musste und dass die entsprechende Zeitung diese ohne Diskussion und Verhinderungstaktik erschienen ist.

Zum einen macht mich das ein bisschen stolz. Das Recht auf eine Gegendarstellung steht zwar im Gesetz. Aber Zeitungen haben - aus gutem Grund, wie ich finde - einige Möglichkeiten, die Veröffentlichung abzulehnen. Gerade für Laien und mitunter sogar für Experten bis hin zu Rechtsanwälten ist es nicht gerade einfach, eine so zu schreiben, dass sie dann auch wirklich erscheint. Zeitungen haben auch zudem noch einen weiteren guten Grund, Gegendarstellungen soweit wie möglich zu verhindern. Auf deutsch gesagt ist eine Gegendarstellung ein Instrument, eine fehlerhafte, ungenaue oder schlampige Arbeit der Redakteure schnell und öffentlich zu berichtigen. Und wer lässt sich schon gerne seine Fehler öffentlich um die Ohren hauen?

Dass ist aber auch der Grund, warum ich mich trotzdem nicht so recht darüber freuen kann. Ich finde es nämlich schade, dass es dazu kommen musste. Beide Gegendarstellungen waren aus meiner Sicht vollkommen berechtigt: In einem Fall wurde mir eine Unterlassung vorgeworfen, die ich nachweislich nicht begangen habe, im anderen wurde einem Kollegen ein ziemlich übles Zitat in den Mund gelegt, dass er nicht gesagt hat. Und ich bin der Meinung, dass beide Fälle nicht hätten geschehen müssen, wenn die zuständigen Redakteure sorgfältiger gearbeitet hätten. Im zweiten Fall hatte die Zeitung sogar ausreichend Gelegenheit gehabt, den Fehler selbst ohne Gesichtsverlust zu berichtigen. Dass das nicht geschah, macht mich ein bisschen nachdenklich...

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